Strafanträge 13 Sachsen

Opelt Feststellungsantrag AG-Chef Liebhaber Auerbach 2004        fälschlicherweise in punkto DDR noch auf Ebels Grundlage

SZ-Bericht über den Ausnahmerichter Wurst-Böhmer 2004

Opelt Feststellungsantrag an SVGH wegen Amtsanmaßung sächsischer Justizkomparsen 2005

Betreuungsverfahren gegen Opelt 2005

Opelt Zwangsvollstreckungsgegenklage in Sachsen von Frau M. Reiter auf Grundlage von SHAEF-Gesetz Nr. 52 2005

Opelt Strafanzeige an Russ. Botschaft gegen Richter und Staatsanwalt wegen 2. Überfall und dabei Raub fast aller Schriftsätze an und von sächs. Justiz   2005

Opelt Prozeßantrag an LG Zwickau 2005  nunmehr mit klarer Aussage zur Beständigkeit der Brid und Erklärung des Nichtvorhandenseins eines Reichslandes Sachsen, sondern ein Land Sachsen im Stand vom 23.07.1952

Opelt Strafanzeige an Russ. Militärgerichtshof gegen AG-Chef und Komparsen Zwickau 2006

2006 Strafanzeige gegen Richter wegen wirtschaftl. Zerstörung

Schriftsätze zwecks Beweisvernichtung durch BRiD Verwaltung 2007

Opelt Strafanzeige an Russ. Militärgerichtshof gegen Komparse Rzehak Staatsanw.   Zwickau   2007

Opelt Strafanzeige an Staatsanw. Zwickau gegen Verwaltung Vogtlandkreis             Chef und Komparsen   2007

Opelt Strafanzeige an Staatsanw. Zwickau in Sachsen M. Reiter wegen Schutzgelderpressung  2007

Opelt Strafanzeigen an Russ. MGH in Sachen M. Reiter wegen unberechtigter Forderung (Wasser)  2008

Opelt Strafantrag an Russ. MGH wegen Verweigerung der Staatsanw. Zwickau  zwecks Verwaltung Vogtlandkreis  2008

Opelt Strafantrag an Russ. MGH gegen Tillich und Justizkomparsen zwecks Haftbefehl 2009

Opelt Strafantrag an Russ. MGH in Sachen M. Reiter wegen unberechtigter Forderung (Energiekosten) 2009

Opelt Strafantrag an Russ. MGH gegen Justizkomparsen und GV Kurth wegen Erpressung  2010

Opelt Strafantrag  an Russ. MGH in Sachsen M. Reiter gegen Schutzgelderpresser und Komparsen 2010

Opelt Strafantrag an Russ. MGH in Sachen M.Reiter gegen Ausnahmejustiz der Schutzgelderpresser  2010

Opelt Strafantrag an Russ. MGH wegen Raubüberfall  2010  (GV erschien außerhalb der gesetzlichen Zeiten mit bewaffnetem zivilen Wachschutz)

Opelt Strafantrag an Russ. MGH in Sachen M. Reiter zwecks unberechtigter Forderungen AOK Sachsen  2010

Opelt erneut Strafantrag an Russ. MGH gegen Tillich und Verwaltungskomparsen  2010

Opelt Strafantrag an Russ. MGH in Sachen M. Reiter gegen sächs. Schutzgelderpresser 2010

Opelt 2. Nachtrag an Russ. MGH gegen GV diesmal in Sachen Frau M. Reiter 2010

Opelt 3. Nachtrag an Russ. MGH gegen GV wegen Durchwühlung der Wohnung in Sachen Frau M. Reiter  2011

Opelt Nachtrag an Russ. MGH gegen Tillich und Verwaltungskomparsen 2011

Opelt Verfassungsbeschwerde an SVGH 2016

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016  Teil 1

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016  Teil 2

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016  Teil 3

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016   Teil 4

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016  Teil 5

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016 Teil 6/1

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterschaft des SVGH u.a. wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs beim Justizministerium Sachsen mit entsprechender Ablehnung wegen angeblicher Nichtzuständigkeit für die Dienstaufsicht

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2016 Teil6/2

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2017 Teil 1

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2017 Teil 2

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2017 Teil 2a       von erbärmlich feigen Erfüllungsgehilfen

Rechtsstreit Opelt gegen sächsische Justiz Jahrgang 2017 Teil 2b    gierkrankes Hirn des Erfüllungsgehilfen

Unglaubliche Verweigerung des Rechtsstaatsprinzips seitens des Vogtlandkreises und des sächsischen Sozialgerichts  2004-2017

Strafanzeige gegen Unbekannt (City-Post) wegen Urkundenfälschung

Beweisantrag  Ladung von Zeugen am Landessozialgericht Sachsen für den 21.06.2017

Prozeßantrag zum 21.06.2017 vor dem Landessozialgericht Chemnitz

Weiterleitg. des Prozeßantrages durch Vizepräsidentin am LSG mit handschriftl. Unterschrift

Sofortige Beschwerde gegen die Farce vom 21.06.2017 (siehe Dwas vom 25.6.2017), die bereits 6 Tage danach am Landessozialgericht Chemnitz eingegangen  ist

Weiterleitg. der sofortigen Beschwerde wegen Gesetzesverletzung durch den Präsident des LSG mit handschr. Unterschrift

Fortgang Landessozialgericht  September 2017

Beschluß gegen Opelt vom Bundessozialgericht 11.17

 

 

In der Sache Strafbefehl gegen Opelt wegen Beleidigung wurden wieder einmal und diemal vom AG Chemnitz bundesrepublikanische Gesetze verletzt, die den Verdacht auf Rechtsbeugung erhärten. So wurde vom strafangezeigten Opelt ein entsprechender Prozeßantrag zum Termin der Hauptverhandlung am 26.02.2018, 9 Uhr am AGC im gerichtssaal 3.003, Adr. Gerichtsstr. 2, 09112 Chemnitz, gestellt. Natürlich sollte nach Möglichkeit ein rechtsbehelf nicht mehr möglich werden. Und so wurde in der Ladung folgend geschrieben:  „Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsache, über Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Zeugen und Sachverständige, deren Vernehmung Sie wünschen, können sie auch zur Hauptverhandlung mitbringen. Sie müssen aber ihre Namen und Anschrift unverzüglich den Gericht mitteilen.“ Was aber bedeutet unverzüglich? Das ist eine Frist, die wenn man nicht einhält, nicht mehr befolgt werden muß. Um so schlimmer, da ja die Niederschrift bereits im Einspruch als Beweismittel genannt war und auch der Zeuge, seine Exzellenz der Verteidigungsattache der Russischen Föderation ebenfalls beantragt wurde.  Sollte es Menschen möglich sein, an diesem ungelenken Termin teilzunehmen, so möchte ich sie hiermit recht herzlich einladen. Alles andere kann man jetzt unten stehend weiterlesen.

Da der Prozeßantrag für den 26.02.2018 an das AGC bereits am Versandtag 17.01.2018 im Netz veröffentlicht wurde, hier nun die roten Rückkarten des AGC und der Russischen Botschaft

Die Berufung zur Hauptverhandlung am 26.02.2018 am AGC zwecks eines Strafbefehls gegen mich wurde aufgrund der ausdrücklichen Meinung des vermeintlichen Richters Kaiser, daß die Berufung samt Begründung in einer Ein-Wochenfrist also am 05.03.2018 einzulegen ist, sofort am selbigen Nachmittag verfaßt und am Mittwoch dem 28.02.2018 mit Einschreiben/Rückschein auf den Weg gebracht. Sollte nun die Berufung vor Fertigstellung des schriftlichen Urteils am AGC eingehen, wird dieses hoffentlich erkennen, daß der Opelt nicht hirngelähmt ist, sondern sein Gewissen der Wahrheit verpflichtet.

Schriftliches Urteil zur Versammlung vom 26.02.2018 am AGC. Das mündliche Urteil derselben Versammlung wurde bereits am 28.02.2018 mit Berufung angefochten.

Nachtrag zur Berufung vom 26.02.2018 wegen des schriftlichen Urteils, in dem ein Richter kein Gewissen zeigt, obwohl das Gewissen der Wahrheit verpflichtet ist.

Ladung zur Berufungsverhandlung am 14.06.2018 vor dem Landgericht Chemnitz wegen angeblicher Beleidigung

Einlegung der Revision zur Berufungsverhandlung vom 14.06.2018 am LG Chemnitz

Begründung der Revision auf das mündliche Urteil wegen angeblicher Beleidigung vom 14.6.2018 am LG Chemnitz

Nun hat die Berufung zur Sache  – Opelt wegen Beleidigung einen Fortgang genommen, der so nicht erwartet war. Durch die Dienstaufsichtsbeschwerde, die gegen das mündliche Urteil des LGC gesetzt wurde und ziemlich genau den Hergang der Versammlung aufgearbeitet hat, ist nun inzwischen die Sache vom Präsidenten des LGC an das OLG weitergereicht worden.    Aber man mache sich selbst einenEindruck,  wozu auch das Sonntagswort vom 05.08.2018 erläuternd beiträgt

Fortgang wegen Beleidigung am OLG, die dessen Präsident von Person Munz, die Opelt bereits 2016 bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Verweigerung angezeigt hatte, bearbeiten läßt. Darauf sofortige Beschwerde mit sehr markanter Antwort vom OLG-Präsident selbst. Beachtlich dabei die eigenhändige Unterschrift des OLG-Präsident.

Ablehnung der Revision wegen Beleidigung durch LG Chemnitz Person Troxler ohne Unterschrift, dadurch rechtlich nichtig; deswegen Rücksendung an Präsident des LG

opelt-straf 13 2016 Bürgerservice AG Plauen

opelt-straf 13 2016 Bürgerservice AG Plauen Teil 2

opelt-straf 13 2016 Bürgerservice LG Zwickau

Opelt-straf 13 2017 Bürgerservice LG Zwickau JK

opelt-straf 13 2020 Bürgerservise LG Zwickau

Einspruch zur Bundestagswahl vom 26.09.2021, nachdem die Frech Faul &Feigen einen Einspruch angekündigt haben, der aber nirgendwo zu finden war, war es dem rotzigen Querulanten Opelt wieder einmal so, etwas tun zu wollen. Der Einspruchrahmen lt. Wahlkommission war bis zwei Monate nach der Wahl offen. Opelts Einspruch lag also fristgemäß in der Mitte des Rahmens. Nun, nach über vier Wochen war zwar der rote Rückschein nur durch einen Feiertag verspätet, wieder da. es gab aber keinerlei weitere Reaktionen. Solche auch nicht auf den 3 x  F Einspruch und ebensowenig eines Vorsitzenden der Wahlkommission, der seinen Einspruch  wegen des Berlin Chaos einlegte. So sieht Volksherrschaft/Demokratie in der BRiD aus; sie mutiert zur Volksbeherrschung und wird vom deutschen Michel in tiefer Corona Demut geduldet. 

Antwort auf Einspruch zur Bundestagswahl im Jahr 2021.    Besonders bemerkungswürdig ist der Punkt, ob denn der Einspruchsführer in Form des rotzigen Qerulanten Opelt als Reichs- und Staatsangehöriger überhaupt in der BRiD wahlberechtigt ist. Dazu kommt, dass der Einspruch, wenn überhaupt der neuen Versammlung,  gegen die der Einspruch geführt wurde, zur Entscheidung vorgelegt, also der Bock zum Gärtner gemacht wird. Dazu ist im unbeabsichtigten Sonntagswort zwischendurch vom 19.12.2021 weiter ausgeführt.

Ausschuss, ein Ding mit groben Mängeln behaftet? Na ja, jedenfalls hat ein Ausschuss dem Bundestag die Entscheidung der Zurückweisung  des Einspruchs gegen die Bundestagswahl empfohlen. Welch ein Bundestagler wird eine solche Empfehlung abschlagen, da er doch ansonsten seinen Platz am gutgefüllten Futtertrog verlieren würde. Ein Einspruch, der gerade diesen Platz in Gefahr bringt! Man hat letztendlich den Bock zum Gärtner gemacht , um alles beim Alten zu belassen, ganz wie es dem Michel beliebt um nicht hungern zu müssen ohne zu frieren.

Man glaubt es fast nicht, nach 5 Jahren hat sich das LG Zwickau gemüßigt gefühlt auf eine sofortige Beschwerde zu antworten, die am AG Plauen im Januar 2017 eingelegt wurde, sich dieses aber wahrscheinlich wegen Unfähigkeit nicht in der Lage gesehen hat, zu antworten und deshalb die Sache an das LG Zwickau weitergab. Übrigens lag der Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 30 € bereits kurze Zeit danach von der Justizkasse vor. Schon alles etwas unglaublich, aber aufgrund der Macht des Faktischen leider wahr.

Eine neue Blüte der Schutzgeldeintreibung; aufgelaufene „Rundfunkgebühren“ werden nicht mehr von den „wilden Kommissaren (Beitragsservice) eingetrieben, sondern man lässt ein Inkassobüro an die Front. Eine Front an die man sich selbst nur mit zivilem Widerstand stellen kann, um nicht komplett zerstört zu werden. Man lese die Antwort auf eine entsprechende Forderung, die sogar eine Antwort mit dem Versuch die Sache zu Recht zu erklären, einbrachte. Um die Sache zu unterstreichen, wurde vom Inkasso eine Vollmacht beigelegt, das forderte eine erneute Antwort mit dem Verdacht, dass die Schutzgeldeintreiber selbst geschäftsunfähig sind.

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruchs zur Bundestagswahl vom 26.09.2021 wurde fristgemäß am 1.9.2022 per Einschreiben/Rückschein an das 3 x G auf den Weg gebracht. Ebenfalls die höfliche Aufforderung an die vier Siegermächte zur Unterstützung der Beschwerde. Die weitere ständige Macht im Sicherheitsrat, die VR China, wurde gebeten den Augenmerk auf die Beschwerde zu legen. Die letzteren beiden Schreiben werden nur den zur Beschwerde beigetretenen ehrlich und aufrichtigen Menschen zur Kenntnis gebracht.

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Einspruches zur Bundestagswahl vom 26.09.2021 ist mit einem Aktenzeichen vom 3 x G zumindest als eingegangen erklärt. Da aber der deutsche Michel die Beschwerde nicht ausreichend unterstützt, ist nicht geklärt, inwiefern dies die Ausnahmerichter überhaupt interessieren wird. 

 „Fakten hören nicht auf zur existieren, nur, weil sie ignoriert werden“  Aldous Hyxley      Mit seiner Antwort an den rotzigen Querulanten Opelt hat das 3 x G wieder einmal seine Beständigkeit beim Ignorieren bewiesen 

Ist das 3 x G in seinem Ignorieren der Wahrheit beständig, so bleibt auch der Opelt solang er kann in seiner rotzigen Querulanz beständig und antwortet dem 3 x G entsprechend.

Respekt und Dialog fordern die bundesdeutschen Regierenden vom Volk! Was haben sie fürs Volk übrig? Aufdiktierte Offensichtlichkeit, Offensichtlichkeit, die den Nutzen der Herren des deutschen Volkes dient. Deswegen hier die zigste Aufforderung für Respekt gegenüber der Wahrheit an die Herren des 3 x G.

Mitteilung über die endgültige Verwerfung des Einspruchs des rotzigen Querulanten Opelt gegen die Bundestagswahl vom 26.9.2021, verbunden mit der weiteren Verweigerung aufzuzeigen, wann der verfassungsgebende Kraftakt des deutschen Volkes stattgefunden hat, mit dem es sich das GG als Verfassung gegeben habe. Eine Verwerflichkeit, die stattfinden kann, weil zum Entgegentreten die Kraft des Volkes fehlt.