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Kritik der
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Bürgerklage 2015

Bürgerklage 2. Auflage  (nach Grundgesetzgerichtsgesetz [4 x G]     2 Jahre Wartezeit für erneute Einlage)

Bürgerklage wieder zur Verfassungsbeschwerde umgedeutet   ( fehlende Unterschrift der Richter – rechtlich ungültiger Entwurf)

Beschwerde wegen Umdeutung der Bürgerklage an Präsident Voßkuhle und Vize Kirchhof


Veröffentlicht am 6. September 201629. September 2016Autor admin

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